Allgemeine Geschäftsbedingungen mitPlan

Organisationsentwicklung

1.   Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungsverträgen zwischen mitPlan GmbH, Kühweidstrasse 9, 8630 Rüti (nachfolgend „mitPlan“ genannt) und dem Auftraggeber.

Abweichende und zusätzliche Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden (bzw. allen) Vertragsparteien unterzeichnet worden sind. Allfällige abweichende schriftliche Vereinbarungen gehen den AGB vor.

Die Gültigkeit dieser AGB bleibt auch für zukünftige Beratungs- und Dienstleistungsverträge bestehen. Die jeweiligen zur Anwendung gelangenden AGB sind auf der Website von mitPlan abrufbar. Änderungen der bestehenden AGB werden dem Auftraggeber schriftlich unter der hinterlegten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Versand seinen schriftlichen Einwand mitteilt.

2.   Zustandekommen des Vertrags

Erteilt der Auftraggeber mitPlan einen Auftrag, kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung von mitPlan oder durch die direkte Durchführung des Auftrages zustande.

3.   Art und Umfang Leistungen

Bei den von mitPlan zu erbringenden Leistungen handelt es sich in der Regel um (Beratungs-)Dienstleistungen, in deren Rahmen der Auftraggeber beraten und unterstützt wird.

Der Leistungsumfang von mitPlan richtet sich nach der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung von mitPlan. Sofern Beratungsofferten oder Dienstleistungsverträge der mitPlan zusätzliche oder ersetzende schriftliche Bestimmungen enthalten, die von diesen AGB abweichen, gelten die individuell vereinbarten Bestimmungen.

mitPlan ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Dienstleistungen, Hilfspersonen / Subunternehmer zu beauftragen. mitPlan hat sicherzustellen, dass der Beizug einer Hilfsperson / eines Subunternehmers unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.

mitPlan darf die im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen erhaltenen Daten verarbeiten und verwenden. mitPlan ergreift die erforderlichen Massnahmen, welche zur Einhaltung der relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich sind. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Drittpersonen weitergegeben werden.

Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, sofern diese von mitPlan schriftlich bestätigt worden sind.

4.   Termine

Allenfalls vereinbarte Termine bzw. Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen gelten unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt (siehe Ziffer 10 nachstehend) und bedingen der Schriftform. Solche Termine verlängern sich angemessen:

  • Wenn mitPlan Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Auftraggeber sie nachträglich ändert.
  • Wenn der Auftraggeber mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand ist.
  • Wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungen nicht leistet.
5.   Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrages zur Kenntnis gelangten Tatsachen, Konzepte, Verfahren, Unterlagen, Daten und Informationen («Vertrauliche Informationen»), welche sich auf die geschäftliche Sphäre der anderen Vertragspartei beziehen und für welche ein besonderes Geheimhaltungsinteresse einer der Parteien besteht. Die Parteien behandeln Vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt und Diskretion wie eigene Vertrauliche Informationen.

Die Parteien sorgen dafür, dass solche Vertraulichen Informationen durch sie selbst, ihre Hilfspersonen oder beauftragte Dritte weder zweckwidrig oder sonst wie unbefugt genutzt, noch Dritten in irgendeiner Weise zur unbefugten Nutzung zugänglich gemacht werden.

6.   Rechte an Arbeitsergebnissen

Der Auftraggeber hat das Recht, die ihm von mitPlan erbrachten Dienstleistungen und die für ihn dabei erstellten Arbeitsresultate für seinen eigenen bestimmungsgemässem Gebrauch zu Arbeits-zwecken zu nutzen. Indes ist der Aufraggeber nicht berechtigt, die von mitPlan erstellten Arbeitsresultate bzw. allfällige von ihm vorgenommenen eigenen Weiterentwicklungen kommerziell weiter-zugeben. Sämtliche von mitPlan übermittelten Unterlagen in papier- oder elektronischer Form bleiben das geistige Eigentum der mitPlan. Jegliche Verwendung ausserhalb der Erfüllung des vereinbarten Vertragszweckes ist strikte untersagt. Die Weitergabe an Dritte sowie die Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von mitPlan nicht zulässig.

Alle Rechte an allfälligen Erfindungen, alle Urheber-, Marken- und weiteren Schutzrechte an Produkten, Verfahren, Methoden, Ideen, Know-how, Konzepten, Dokumentationen etc., welche von mitPlan bei Ausführung der Dienstleistungen für den Auftraggeber verwendet, entwickelt, verbessert oder sonst wie gebraucht oder eingesetzt werden, stehen ausschliesslich mitPlan zu und können von mitPlan für sich und andere Auftraggeber weiter in beliebiger Weise genutzt werden.

Im Falle eines Nichtzustandekommens des Auftrages sind sämtliche ausgehändigten Unterlagen an mitPlan zurückzusendenden oder die elektronisch übermittelten Daten zu vernichten.

7.   Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, mitPlan alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist der Auftraggeber alleine verantwortlich.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Nutzungsrechte lediglich im gewährten Umfang auszuüben.

8.   Vergütung

Die Preise sind in CHF, exklusive Mehrwertsteuer und anderen allfällig anwendbaren Steuern vereinbart.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert der auf der Rechnung angegebenen Frist ab Rechnungsdatum zu bezahlen. mitPlan steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Beratungs- und/oder Dienstleistungserbringung zu verweigern

Sofern nichts anders vereinbart ist, sind die Dienstleistungen nach Aufwand zu vergüten. Es kommen die jeweils geltenden Tages-/Stundenansätze von mitPlan zur Anwendung.

Eine allfällige Verrechnung ist ausgeschlossen.

9.   Haftung

mitPlan haftet für den direkten Schaden, wenn dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von mitPlan, deren Hilfspersonen oder den von mitPlan beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf die Höhe der Vergütung für die betreffende Dienstleistung beschränkt.

Jede weitergehende Haftung von mitPlan, deren Hilfspersonen und beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt mitPlan  keinerlei Haftung für nicht realisierte Einsparungen, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden.

Allfällige Schadenersatzansprüche gegen mitPlan sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

10. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch mitPlan, deren Lieferanten oder beigezogenen Drittpersonen infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist mitPlan während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Zeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann mitPlan vom Vertrag zurücktreten. mitPlan hat dem Auftraggeber bereits geleistetes Entgelt für nicht erbrachte Leistungen zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche stehen dem Auftraggeber infolge höherer Gewalt nicht zu.

11.   Schlussbestimmungen

Beide Parteien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die zurückzutretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Es werden der anderen Partei die durch den Rücktritt verursachten Kosten in Rechnung gestellt.

Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollte eine Bestimmung der AGB nichtig oder unwirksam sein, werden weder die übrigen Bestimmungen noch die AGB allgemein dadurch berührt. Die Parteien schließen die entstandene Regelungslücke einvernehmlich. Eine Ersatzregelung muss dem wirtschaftlichen Zweck, dem erzielten Gleichgewicht und dem Geist des Vertrages entsprechen.

Die Zusammenarbeit mit mitPlan basiert auf schweizerischem materiellem Recht (OR, unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts).

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von mitPlan.


Version 2022-03

 

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